Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien &
Rücknahme von Elektro- und Elektronikgeräten
+ + Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern + (Endnutzer): +
+1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien
++ Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung + gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien + zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment + führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter + der folgenden Adresse unentgeltlich abgeben: +
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+ Tradeo GmbH
+ Berg 24
+ 84104 Rudelzhausen
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2. Bedeutung der Batteriesymbole
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+ Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen.
+ Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol
+ die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.“
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3. Rücknahme von Elektro- und Elektronikgeräten
++ Die nachfolgenden Hinweise richten sich an private Haushalte, die Elektro- und/ oder Elektronikgeräte nutzen. Bitte beachten Sie diese wichtigen Hinweise im Interesse einer + umweltgerechten Entsorgung von Altgeräten sowie Ihrer eigenen Sicherheit. +
++ Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG: +
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+ Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter
+ Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und
+ Rückgabesysteme zu entsorgen.
Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle
+ von diesem zu trennen. Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum
+ Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden, um diese für die Wiederverwendung vorzubereiten.
Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG
+ können Besitzer Altgeräte erkennen, die getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine
+ durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und ist wie folgt ausgestaltet:
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Hinweise zu der Möglichkeit der Rückgabe von Altgeräten:
++ Um Ihnen die Rückgabe so einfach wie möglich zu machen müssen Sie diese lediglich über unser Kontaktformular + (hier klicken) anmelden. + Sie erhalten dann schnellstmöglich alle nötigen Informationen um die Rückgabe auszuführen. +
+Hinweis zum Datenschutz
++ Auf zu entsorgenden Altgeräten befinden sich teilweise sensible personenbezogene Daten (etwa auf einem PC oder einem Smartphone), die nicht in die Hände Dritter gelangen dürfen. + Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Endnutzer von Altgeräten eigenverantwortlich für die Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten sorgen müssen. +
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